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VG Braunschweig, 19.06.2018 - 7 A 20/17 |
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- BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02
Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische …
Auszug aus VG Braunschweig, 19.06.2018 - 7 A 20/17
Eine zielstaatsbezogene Gefahr für Leib und Leben besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa U. v. 29.10.2002 - 1 C 1.02 -, juris) auch dann, wenn die notwendige Behandlung oder Medikation zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer individuell jedoch aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich ist. - BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen …
Auszug aus VG Braunschweig, 19.06.2018 - 7 A 20/17
Außerdem muss die Gefahr konkret sein, was voraussetzt, dass die Verschlechterung des Gesundheits zustandes alsbald nach der Rückkehr in das Heimatland eintreten würde (vgl. BVerwG, U. v. 25.11.1997 - 9 C 58/96 -, BVerwGE 105, 383, 387). - BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05
Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; …
Auszug aus VG Braunschweig, 19.06.2018 - 7 A 20/17
Die Gefahr kann sich aus feh lenden Behandlungsmöglichkeiten im Zielstaat der Abschiebung ergeben, aber auch aus allen anderen zielstaatsbezogenen Umständen, die zu einer Verschlimmerung der Erkrankung führen können (vgl. BVerwG, U. v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 -, BVerwGE 127, 33, 39).